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Sie suchen einen Anwalt für Strafrecht in Berlin oder Brandenburg?

Wir vertreten Sie zusätzlich in folgenden Fremdsprachen:

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Spanien
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persönlich, unnachgiebig und engagiert im Kampf um Ihr Recht

Wer mit dem Vorwurf einer Straftat konfrontiert ist, der sieht sich – egal ob schuldig oder unschuldig – häufig einer Reihe an Folgen ausgesetzt: hohe Geldstrafen, Verlust des Führerscheins, Eintrag ins Führungszeugnis und schlimmstenfalls eine mehrjährige Haftstrafe.

In vielen Fällen gehen die drohenden Folgen zudem weit über die eigentlichen strafrechtlichen Konsequenzen hinaus und bedrohen die gesamte bürgerliche Existenz.

Das Ziel der Strafverteidigung muss daher lauten: zeitnahe Einstellung des Strafverfahrens, Freispruch oder eine Strafmaßverteidigung mit möglichst geringen Folgen für den Mandanten.

Gern erörtern wir mit Ihnen die Ermittlungsakte, schätze die Chancen realistisch ein und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine erfolgsversprechende Verteidigungsstrategie, die Ihren persönlichen Bedürfnissen und Interessen am besten gerecht wird.

Welche Straftat wird Ihnen vorgeworfen?

Als spezialisierte Anwälte für Strafrecht stehen wir Ihnen auf dem gesamten Gebiet des Strafrechts engagiert zur Seite.

  • Tötungsdelikte (Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung)
  • Körperverletzung
  • Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Hehlerei
  • Raub, räuberische Erpressung
  • Nötigung, Bedrohung, Freiheitsberaubung
  • Sachbeschädigung, Brandstiftung
  • Häusliche Gewalt
  • Hausfriedensbruch
  • Widerstand gegen die Staatsgewalt
  • Sexueller Missbrauch
  • Vergewaltigung
  • Sexuelle Nötigung
  • Grooming
  • Sexuelle Belästigung
  • Besitz, Anbau, Handel, Herstellung, Einfuhr von BtM
  • Cannabis
  • Kokain
  • Amphetamine
  • Betrug/ Computerbetrug
  • Beleidigung
  • Verletzung des persönlichen Intim- und Geheimbereichs
  • Datenveränderung
  • Computersabotage
  • Urheberrechtliche Straftaten
  • Unfallflucht/Fahrerflucht
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Fahrlässige Tötung
  • Alkohol & Drogen am Steuer
  • Nötigung im Straßenverkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Fahrverbot/Fahrerlaubnisentziehung
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Corona-Soforthilfe Betrug/Computerbetrug
  • „Impfpass-Betrug“ (Urkundenfälschung)
  • Verstoß gegen Mindestabstandsgebote
  • Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz
  • Nichteinhaltung der angeordneten häuslichen Quarantäne
  • Verlassen der Wohnung ohne Grund
  • Beherbergung von Touristen
  • Nichtmitführen des Ausweises
  • Öffnen eines eigentlich geschlossen zu haltenden Geschäftes
  • Initiieren von Veranstaltungen
  • verbotene Versammlungen oder Zusammenkünfte

Wir stehen Ihnen auf dem gesamten Gebiet des Strafrechts engagiert zur Seite.

    • Tötungsdelikte (Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung)
    • Körperverletzung
    • Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Hehlerei
    • Raub, räuberische Erpressung
    • Nötigung, Bedrohung, Freiheitsberaubung
    • Sachbeschädigung, Brandstiftung
    • Häusliche Gewalt
    • Hausfriedensbruch
    • Widerstand gegen die Staatsgewalt
    • Sexueller Missbrauch
    • Vergewaltigung
    • Sexuelle Nötigung
    • Grooming
    • Sexuelle Belästigung
    • Besitz, Anbau, Handel, Herstellung, Einfuhr von BtM
    • Cannabis
    • Kokain
    • Amphetamine
    • Betrug/ Computerbetrug
    • Beleidigung
    • Verletzung des persönlichen Intim- und Geheimbereichs
    • Datenveränderung
    • Computersabotage
    • Urheberrechtliche Straftaten
    • Unfallflucht/Fahrerflucht
    • Fahrlässige Körperverletzung
    • Fahrlässige Tötung
    • Alkohol & Drogen am Steuer
    • Nötigung im Straßenverkehr
    • Gefährdung des Straßenverkehrs
    • Fahren ohne Fahrerlaubnis
    • Fahrverbot/Fahrerlaubnisentziehung
    • Ordnungswidrigkeiten
    • Verstoß gegen Mindestabstandsgebote
    • „Impfpass-Betrug“ (Urkundenfälschung)
    • Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz
    • Nichteinhaltung der angeordneten häuslichen Quarantäne
    • Verlassen der Wohnung ohne Grund
    • Beherbergung von Touristen
    • Nichtmitführen des Ausweises
    • Öffnen eines eigentlich geschlossen zu haltenden Geschäftes
    • Initiieren von Veranstaltungen
    • verbotene Versammlungen oder Zusammenkünfte

Unsere Anwälte in den Medien

ARD, NDR, BILD, Sat.1, RTL, ZEIT ONLINE, Märkische Allgemeine, Der Tagesspiegel, B.Z.

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Soforthilfe vom Strafverteidiger

Unsere Anwälte in den Medien

ARD, NDR, BILD, Sat.1, RTL, ZEIT ONLINE, Märkische Allgemeine, Der Tagesspiegel, B.Z.
Römer
Rösler
Forliano

Bernd Römer
Rechtsanwalt

Strafverteidiger

André Rösler
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Strafrecht

Giorgio Forliano
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Strafrecht

Strafverteidigung ist Vertrauenssache

Eine professionelle und seriöse Strafverteidigung erfordert Fachkenntnisse und Erfahrung im Straf- und Strafprozessrecht.

Als spezialisierte Anwälte für Strafrecht verteidigen wir mit Verhandlungsgeschick und Überzeugungskraft gegenüber der Justiz, treten engagiert und unerschrocken für die Rechte unserer Mandanten ein und bringen ein hohes Maß an Beharrlichkeit mit.

Erfolgreiche Strafverteidigung ist aber vor allem eins: Vertrauenssache.

Legen Sie die Verteidigung in unsere Hände, wenn Sie eine fachkundige Beratung wünschen und im Strafprozess keine Kompromisse eingehen wollen.

IHRE VORTEILE IM ÜBERBLICK

kurzfristiger Termin

Fachkompetenz

schnelle Hilfe

Wir vertreten Ihre Rechte im gesamten Strafverfahren

Festnahme/Verhaftung

Das Wichtigste zuerst:
  1. Nehmen Sie unverzüglich Kontakt zu einem Strafverteidiger auf oder beauftragen Sie einen Angehörigen damit.
  2. Äußern Sie sich nicht zum Tatvorwurf, ohne zuvor mit einem Verteidiger gesprochen zu haben.
Eine Verhaftung ist sowohl für den Festgenommenen als auch für dessen Angehörige eine belastende Situation. Um diese Belastung zu ertragen und um eine effektive Verteidigung zu gewährleisten, brauchen Sie einen Profi an Ihrer Seite. Als erfahrene Strafverteidiger sind wir mit den strafprozessualen Vorgängen von Festnahmen und Verhaftungen bestens vertraut und in der Lage, sofort zu reagieren. Wir nehmen unverzüglich telefonischen und/oder persönlichen Kontakt zum Verhafteten auf, besorgen uns die Strafakte und stellen bei Bedarf Anträge, insbesondere HaftprüfungHaftbeschwerde und/oder Haftverschonung.

Vorladung Polizei

Gehen Sie auf keinen Fall zum Vernehmungstermin und äußern Sie sich nicht zum Tatvorwurf. Verweisen Sie auf Ihr Schweigerecht und rufen Sie uns an.
Wir sagen den Vernehmungstermin bei der Polizei noch am selben Tag ab und bringen in Erfahrung, was Ihnen konkret vorgeworfen wird. Nach erfolgter Durchsicht der Akte klären wir Sie umfassend über bestehende und realistische Verteidigungschancen auf.

Verteidigung im Ermittlungsverfahren

Reden Sie niemals allein mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Kontaktieren Sie zuvor immer einen Anwalt.
Eine erfolgreiche Verteidigung im Ermittlungsverfahren kann Ihnen einen Gerichtsprozess ersparen und Sie vor weiteren Kosten bewahren. Wir prüfen die Ermittlungsakte akribisch auf Verfahrensfehler und suchen Ansatzpunkte, die eine zügige Einstellung des Verfahrens ermöglichen. Auch bei begründetem Tatverdacht kann durch eine Antragsschrift auf Einstellung des Verfahrens oder Verhandlung mit der Staatsanwaltschaft vielfach die Einstellung des Verfahrens erreicht werden.

Anklageschrift

Liegt Ihnen eine Anklageschrift vor, bedeutet dies, dass die Ermittlungen abgeschlossen sind und die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass Sie mit hinreichender Wahrscheinlichkeit verurteilt werden. Stecken Sie den Kopf aber nicht in den Sand:
In dieser Phase des Strafverfahrens (sog. Zwischenverfahren), bestehen häufig ungeahnte Möglichkeiten einer erfolgreichen Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft kann die Anklage im Zwischenverfahren zurücknehmen und das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnen. Nach beantragter Fristverlängerung und erfolgter Akteneinsicht kommen neben einem Antrag auf Nichteröffnung des Hauptverfahrens auch eine Verfahrensabsprache mit dem Ziel der Verhinderung einer öffentlichen Hauptverhandlung in Betracht.

Strafbefehl

Das Wichtigste vorab: Ein Strafbefehl ist einer strafrechtlichen Verurteilung gleichzusetzen. Wird der Strafbefehl rechtskräftig, erhalten Sie die ausgesprochene Strafe (Geldstrafe, Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis oder sogar eine Freiheitsstrafe). Zudem droht eine Eintragung in das Bundeszentralregister, wodurch Sie ggfs. als vorbestraft gelten.

In vielen Fällen (egal, ob schuldig oder unschuldig) kann es sich lohnen,  Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen (Frist 2 Wochen). Bei geringen Erfolgsaussichten kann der Einspruch aber auch bis zur Gerichtsverhandlung jederzeit wieder zurückgenommen werden.

Verteidigung vor Gericht

Ist eine Hauptverhandlung unvermeidbar, kommen in der Regel zwei Verteidigungsarten in Betracht: Freispruchverteidigung

oder Strafmaßverteidigung. Das Ziel hängt jedoch weniger von den Wunschvorstellungen, sondern vielmehr von den real existierenden Möglichkeiten und der jeweiligen Beweislage ab. Diese sind im Wege einer sorgfältigen Aktenanalyse auszuloten.

Bei Bedarf verteidigen wir unter Ausschöpfung des gesamten Verteidigerrepertoires (wie etwa Beweisanträge, geschickte Zeugenbefragungen und umfangreiche schriftliche Anträge) nötigenfalls durch alle Instanzen. Bei einem begründeten Tatverdacht werden wir als erfahrene Strafverteidiger alles dafür geben, die negativen Auswirkungen des Verfahrens, etwa eine Freiheitsstrafe oder den Verlust der Fahrerlaubnis, zu verhindern. Hierbei ist es insbesondere unsere Aufgabe, Umstände wie ein Geständnis, Reue etc. besonders hervorzuheben und diese als strafmildernd einfließen zu lassen. Häufig kann ein Geständnis über einen sog. Deal (Verständigung, § 257 c StPO) in den Prozess eingebracht werden, sodass bereits vor einem Urteil eine Strafobergrenze feststeht.

Pflichtverteidigung

Als Anwälte für Strafrecht übernehmen wir auch Pflichtverteidigungen in Berlin und Brandenburg. Schildern Sie uns Ihren Fall. In einem persönlichen und kostenfreien Erstgespräch prüfen wir gern die Voraussetzungen einer Pflichtverteidigung.

Zeugenbeistand

Als Anwälte und Fachanwälte für Strafrecht begleiten wir Sie auch als Zeugenbeistand zu Vernehmungen bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft und vor Gericht.
RA Römer
RA Rösler

Bernd Römer
Rechtsanwalt


Strafverteidiger

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Rechtsanwalt


Fachanwalt für Strafrecht

Giorgio Forliano
Rechtsanwalt


Fachanwalt für Strafrecht

STrafverteidigung ist vertrauenssache

Eine professionelle und seriöse Strafverteidigung erfordert Fachkenntnisse und Erfahrung im Straf- und Strafprozessrecht.

Als spezialisierte Anwälte für Strafrecht verteidigen wir mit Verhandlungsgeschick und Überzeugungskraft gegenüber der Justiz, treten engagiert und unerschrocken für die Rechte unserer Mandanten ein und bringen ein hohes Maß an Beharrlichkeit mit.

Erfolgreiche Strafverteidigung ist aber vor allem eins: Vertrauenssache.

Legen Sie die Verteidigung in unsere Hände, wenn Sie eine fachkundige Beratung wünschen und im Strafprozess keine Kompromisse eingehen wollen.

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IHRE VORTEILE IM ÜBERBLICK

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Ihnen wird eine Straftat vorgeworfen?

Überlassen Sie nichts dem Zufall und nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf.

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Montag09:00 - 20:00
Dienstag09:00 - 20:00
Mittwoch09:00 - 20:00
Donnerstag09:00 - 20:00
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